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Ihre Vorteile

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GSM, Iridium, Inmarsat

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monatlich kündbar

Sicher
durch BSI Web- und Penetrationstests

Einfach
in der Bedienung

Komplex
in der Funktionalität

Unsere Lösungen

Fahrzeugortung
unterstützt die Disposition

Personenortung
schafft Sicherheit

Objektortung
sichert ihr Eigentum

Notrufsysteme
als digitaler Schutzengel

Flottenmanagement
für perfekte Planungskontrolle

Objektsicherung

Neben beweglichen Objekten wie (Bau-)Fahrzeugen, Booten und Motorrädern, bieten wir Ihnen mit GEOTRACE® ein zuverlässiges Instrument der Objektsicherung und -ortung. Dabei besteht mittels Geofencing Funktion die Möglichkeit individuelle Bereiche festzulegen. Durch die georeferenzierte räumliche Festlegung erhalten Sie so mithilfe unserer GEOTRACE®-Systeme eine effiziente Kontrollmöglichkeiten aller Objekte. Unabhängig davon ob Sie als Bauunternehmer Ihre Maschinen- und Betriebsmittel sichern wollen oder als Kulturbetrieb Ihre Kunstwerke, Requisiten oder technischen Geräte uneingeschränkt im Überblick behalten möchten: GEOTRACE® informiert Sie zu jeder Zeit per SMS, E-Mail oder Anruf darüber, falls sich die Position Ihrer Güter und Ausstattung besipielsweise durch einen Diebstahl unvorhergesehen ändert.


Beispiele:

Instrumente und technische Anlagen in Konzert- und Theaterbetrieben (Flügel und Pianos, Verstärker, Gitarren)

Baumaschinen und Betriebsmittel (Walzen, Bagger, etc.)

Ortung und Darstellung auf digitalen Karten

GEOTRACE® bietet Ihnen jederzeit eine übersichtliche und genaue Darstellung Ihrer Ortungsobjekte auf Basis digitaler Karten (GoogleMaps, GoogleEarth, OpenStreetMap).
 
Mithilfe des GPS (Global positioning system) orten unsere Systeme mit einer Genauigkeit im Meterbereich die geographische Position Ihrer beweglichen Ortungsobjekte.

Die Ausgabe der genauen Position erfolgt durch  Koordinatenangaben verschiedener Koordinatensysteme, wie im Folgenden am Beispiel der Würzburger Residenz veranschaulicht wird:
 
Geographische Koordinaten

49°47‘34.3"N

09°56‘20.7"E

(Grad / Minuten / Sekunden)
          

UTM - Koordinaten
(Universal Transverse Mercator)

32U 0567589 5516023

(Zone - Planquadrat / Ostwert / Nordwert)
          

 UTMREF/MGRS - Koordinaten
(Military Grid Reference System)

32U NA 67589 16023

(Zone - Planquadrat / Ostwert / Nordwert)

Diebstahlschutz

Bei einem Diebstahl sehen Sie über GEOTRACE® sofort online, wo sich das entwendete Fahrzeug aktuell befindet.

    Mit GEOTRACE® Diebstahlschutz wissen Sie im Notfall immer, wo sich Ihr Fahrzeug weltweit befindet, und können so der Polizei schnell die entsprechende Position mitteilen.
    GEOTRACE® Diebstahlschutz (GEOTRACE®-AKTIV) warnt Sie bereits aktiv, wenn Ihr Fahrzeug einen bestimmten Sektor verlässt oder sich innerhalb einer bestimmten Zeit nicht mehr meldet.
    Bei Manipulation an Batterie oder Zündung / Trennen des GEOTRACE® – Systems vom Bordnetz werden Sie sofort automatisch per Email oder per SMS informiert und Sie sehen auf der Onlinekarte den letzten Fahrzeugstandort. (Nur bei Festeinbau)

Im Falle eines Ausfalls/Manipulation der fahrzeuginternen Stromversorgung wird das Gerät über einen integrierten Lithium-Ionen Akku betrieben.

Fernabschaltung / Stilllegung von Fahrzeugen (Option)

GEOTRACE®-AKTIV  bietet optional die Möglichkeit der Fernabschaltung / Stilllegung von Fahrzeugen
(z.B. bei Diebstahl).

    Blockierung der Zündung
    (aus Sicherheitsgründen nur bei Stillstand des Fahrzeuges bzw. bei ausgeschaltetem Motor möglich)
    Aufgrund der möglichen Gefährdung von Verkehrsteilnehmern sind unbedingt die Sicherheitsrichtlinien zu beachten.
    Freigabe der Zündung / Wiederaufnahmemöglichkeit Fahrbetrieb  

Sicherheit für Lonely Worker

Arbeitnehmer/innen, die außerhalb des Unternehmenssitzes tätig sind, beispielsweise in Bereichen der Fischerei-, Forst- und Landwirtschaft, Hoch- und Tiefbau oder Montagearbeiten, sind im freien Gelände nicht nur auf sich alleine gestellt, sondern arbeiten auch unter unkontrollierbaren Einwirkungen der Umwelt und der jeweiligen Umgebung.

Eine erhebliche Steigerung der Sicherheit dieser Mitarbeiter wird durch die sogenannte Man-Down Funktion erreicht, die Sie im Falle einer Notsituation (Verletzung durch einen Sturz) unmittelbar darüber informiert und Sie so schneller und effizienter handeln können.

Die Geofencing Funktion leistet darüber hinaus einen zusätzlichen Beitrag zur Sicherheit: Sobald Ihr Arbeitnehmer einen festgelegten Bereich verlässt, informiert GEOTRACE® Sie direkt per Anruf, E-Mail oder SMS über die ungeplante Änderung des festgelegten Aufenthaltorts.

Neben der Absicherung Ihrer Arbeitnehmer und der Wahrung der gesetzlichen Fürsorge-, Schutz- und Sorgfaltspflicht, profitieren Sie zusätzlich durch:

    1. Optimierung der Planungs- und Arbeitsprozesse
    2. Effiziente Koordination Ihrer Arbeitnehmer
    3. Monitoring des Arbeitsfortschritts / Workloads

Seit der Einführung der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 gelten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten hinsichtlich der Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses besondere Bestimmungen.

Diese werden unter anderem innerhalb der EU-Verordnung 2016/679 vom 27.04.2016, der EU-Datenschutzgrundverordnung vom 25.05.2018 sowie der dazugehörigen Novellierung des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes geregelt.

Im Rahmen der EU-Verordnung 2016/679 finden sich hierbei folgende Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Kapitel II, Artikel 5:

ABSATZ 1

1) Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
2) Zweckbindung
3) Datenminimierung
4) Richtigkeit
5) Speicherbegrenzung
6) Integrität und Vertraulichkeit

Anhand der juristischen Ausführungen lässt sich hiermit die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der GPS Ortung nach folgenden Grundsätzen durchführen:

1) Erkennbarkeit & Einverständnis: Arbeitnehmer müssen schriftlich über die Ortung informiert werden und der Ortung zustimmen.

2) Begründung: Die GPS Ortung muss begründet und nachvollziehbar sein.

3) Art und Umfang: Die Art und der Umfang der Daten müssen offengelegt werden.

4) Technische Kennzeichnung: Der Arbeitnehmer muss während der Ortung mithilfe technischer Mittel unmittelbar darüber informiert sein.

5) Informations- und Auskunftspflicht: Der Arbeitnehmer muss über die Auswertung und den Umfang der Aufzeichnungen individuell und regelmäßig informiert werden.

6) Recht auf Löschung: Dem Arbeitnehmer muss zu jedem Zeitpunkt das Recht eingeräumt werden Daten löschen zu lassen, sofern keine strafrechtlichen Belange vorliegen und die Ziele der Ortung offensichtlich erreicht wurden (z.B. bei durchgeführten Aufträgen)

Die vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen werden im Rahmen eines Datenverarbeitungsvertrags durch das Unternehmen Geotrace gewahrt, wodurch gewährleistet ist, dass die Ortung unter datenschutzkonformen Bestimmungen durchgeführt wird.

ABSATZ 2

1) Rechenschaftspflicht

Quelle:
VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) Ferner definiert das novellierte Bundesdatenschutzgesetz vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097 weitere Einzelheiten im Rahmen besonderer Verarbeitungssituationen (§§26 - 31, Kapitel 1, Teil 2, Abschnitt 2), die hinsichtlich der Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (Kapitel 1 / Teil 2 / Abschnitt 2 / §26) bestehen.

Zudem werden die Rechte der betroffenen Personen (§§32-37 / Kapitel 2 / Teil 2) wie beispielsweise die Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (§32), das Auskunftsrecht (§34), das Recht auf Löschung (§35) sowie das Widerspruchsrecht (§36) erörtert.

Quelle:

http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/BJNR209710017.html#BJNR209710017BJNG000100000

Am 7. August 1996 erließ die Bundesregierung das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
Dabei regelt das Gesetz die Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung des Arbeitsschutzes, der folgende grundlegende inhaltliche Punkte (§3 Grundpflichten des Arbeitgebers nach ArbSchG) abdeckt:

Absatz 1)
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Absatz 2)
Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

Unsere Partner

GEOTRACE-medWatch

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GEOTRACE-medWatch unterstützt neben dem klassischen Tracking noch die Überwachung von medizinischen Sensordaten (z.B. Puls) in Verbindung mit Smartwatches wie der Apple-Watch (Serie 3 oder 4) oder Android-Samrtwaches wie z.B. der Samsung Watch 3.

ab iOS 11.0
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Die GEOTRACE-Tracking App ersetzt ein herkömlischen Tracking-Gerät. die App sendet die Daten an den Telematikserver. Assistance-Button: generiert einen Alarm auf dem Portal und zusätzlich kann ein Telefonanruf initiiert werden Notfall-Button: generiert einen Alarm auf dem Portal und zusätzlich kann ein Telefonanruf initiiert werden Schüttelfunktion aktivierbar Tracking-Button: Schutz der Privatsphäre: Deaktivierung der App direkt am Smartphone möglich

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